Aufbauseminar für FahranfängerFahreignungsseminare zum Punkteabbau
Für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe, die wegen während der Probezeit begangener Verkehrsstraftaten oder -Ordnungswidrigkeiten durch die Fahrerlaubnisbehörde mit Fristsetzung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet wurden (Anordnung). Eine Nichtteilnahme führt zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Bei einem Punktestand von maximal 5 Punkten kann durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ein Punkt abgebaut werden. Diese Möglichkeit besteht einmal alle 5 Jahre.