Das Fahreignungsseminar besteht aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Teil.
Verkehrspädagogische Teilmaßnahme Der Verkehrspädagogische Teil kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit maximal 6 Teilnehmern durchgeführt werden. Er besteht aus zwei Modulen von jeweils 90 Minuten Dauer, deren Inhalte in Anlage 16 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) festgelegt ist. Zwischen den Modulen sollen die Teilnehmer im Rahmen einer Hausaufgabe "Übungen zur Selbstbeobachtung" durchführen. Die Module müssen in einem zeitlichen Abstand von mindestens einer Woche durchgeführt werden. Zur Durchführung der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme sind Fahrlehrer berechtigt, die eine Seminarerlaubnis nach §31a Fahrlehrergesetz (FahrlG) besitzen. Eine Liste der Fahrschulen mit entsprechender Erlaubnis finden Sie auf dieser Seite.
Verkehrspsychologische Teilmaßnahme Der verkehrspsychologische Teil wird in Einzelmaßnahme durchgeführt. Er besteht aus zwei jeweils 75 Minütigen Sitzungen. In der ersten Sitzung soll das Verhalten des Teilnehmers analysiert werden, das zu den Verstößen führte und es sollen Lösungsstrategien entwickelt werden. Als Hausaufgabe zwischen den Sitzungen soll das eigene Verkehrsverhalten kritisch beobachtet und die erarbeiteten Lösungsstrategien erprobt werden. In der Zweiten Sitzung, die frühestens drei Wochen nach der Ersten durchgeführt werden darf, werden die Erfahrungen der Selbstbeobachtung besprochen, sowie die erarbeiteten Lösungsstrategien verfestigt. Zur Durchführung der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme sind Personen berechtigt, die eine Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie §4a Abs. 3 StVG besitzen.